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    Durchführungsbestimmungen Herren und Frauen

    Durchführungsbestimmungen Herren und Frauen 2023/24

     

    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    Ergänzend zu den Bestimmungen der WDFV-Spielordnung, der WDFV-Schiedsrichterordnung sowie der WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung, die für den Spielbetrieb auf Kreisebene entsprechend gelten, soweit nichts Anderes geregelt ist, gelten die gemäß §50 (1) SpO/WDFV erlassenen nachfolgenden Bestimmungen. Auf Vorschlag des Spielausschusses hat der Kreisvorstand für das Spieljahr 2023/24 die Klassen- und Gruppeneinteilung wie vor den jeweiligen Spielplänen ausgedruckt vorgenommen.

     

    ENTSCHEIDUNGSVORBEHALT
    Der Kreisvorstand behält sich in allen nicht geregelten bzw. unvorhersehbaren Fällen des Spielbetriebs nach Anhörung des Kreisspielausschusses eine Entscheidung vor.

     

    KREISAUFSICHT

    Vereine, die eine Kreisaufsicht wünschen, müssen diese mindestens 14 Tage vor dem Spiel bei Gerhard Dittich, gegen eine Zahlung von 40 Euro beantragen.

     

    KLASSENEINTEILUNG

    Herren:                Kreisliga A: 1 Staffel mit 16 Mannschaften

    Kreisliga B: 2 Staffeln mit insgesamt 32 Mannschaften

    Kreisliga C: 3 Staffeln mit insgesamt 48 Mannschaften

    Kreisliga D: 3 Staffeln im „Norweger Modell“ mit 43 Mannschaften
     

    Frauen:                Kreisliga A: 1 Staffel mit 10 Mannschaften

                                  Kreisliga B: 1 Staffel in einer Doppelrunde im „Norweger Modell“ mit 5 Mannschaften

     

    AUF- UND ABSTIEGSREGLUNG

    ALLGEMEINES ZUM AUF-UND ABSTIEG:

    Die Auf- und Abstiegsregelung in den Kreisligen wird entsprechend §41 Abs. 3 SpO/WDFV bei Punktgleichheit nach dem Subtraktionsverfahren (Tordifferenz) entschieden.

     

    Herren Kreisliga A:

    Die Kreisliga A wird mit einer Staffel mit 16 Mannschaften eingeteilt.

    Am Ende des Spieljahres 2023/24 steigt der Staffelsieger in die Bezirksliga auf. Der Tabellenzweite kann ggfls. mittels Quotientenregelung in die Bezirksliga aufsteigen. (Diese Entscheidung steht noch nicht fest)

    Vereine des 16. + 15. Tabellenplatzes steigen ab. Ab dem 14. Tabellenplatz rutschen die Vereine mit in die Relegation der KL B. Entscheidend ist hierbei, was in der Bezirksliga passiert.

     

    Beginn

    16

    16

    16

    16

    16

    16

    16

    16

    - Auf BL

    1

    2

    1

    2

    1

    2

    1

    2

    + Ab BL

    0

    0

    1

    1

    2

    2

    3

    3

    - Ab KLB

    2

    2

    2/3

    2

    3/4

    2/3

    4/5

    ¾

    +Auf KLB

    3

    4

    2/3

    3

    2/3

    2/3

    2/3

    2/3

    Ende

    16

    16

    16

    16

    16

    16

    16

    16


    Herren Kreisliga B:

    Die Kreisliga B wird in zwei Staffeln mit insgesamt 32 Mannschaften eingeteilt.

    Am Ende des Spieljahres 2023/24 steigen die zwei Staffelsieger in die Kreisliga A auf.

    Die zwei Zweitplatzierten der KL B und ggfs. Mannschaft/en der KL A spielen in einer

    Relegation um einen weiteren Aufstiegsplatz zur KL A (ab 19.05.2024). Der Spielmodus ist noch offen, da zum

    jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, wie viele Mannschaften an der Relegation teilnehmen

    werden. Aus jeder Staffel steigen zwei letztplatzierte Mannschaften ab. Der Abstieg richtet sich entsprechend des Auf- und Abstieges in/zur Bezirksliga.

     

    Beginn

    32

    32

    32

    32

    32

    32

    32

    32

    - Auf KL A

    3

    4

    2/3

    3

    2/3

    2/3

    2/3

    2/3

    + Ab KL A

    2

    2

    2/3

    2

    3/4

    2/3

    4/5

    ¾

    - Ab KL C

    4

    4

    4

    4

    5

    4

    6

    5

    + Auf KL C

    5

    6

    4

    5

    4

    4

    4

    4

    Ende

    32

    32

    32

    32

    32

    32

    32

    32

     

    Herren Kreisliga C:

    Die Kreisliga C wird in drei Staffeln mit insgesamt 48 Mannschaften eingeteilt. Am Ende

    des Spieljahres 2023/24 steigen die Staffelsieger direkt in die Kreisliga B auf.

    Sollten Relegationsspiele um ggfs. weitere Aufstiegsplätze zur KL B der drei Zweitplatzierten ausgetragen werden, wird im Spielmodus „Jeder gegen Jeden“ diese ausgetragen. Die beiden letzten jeder Staffel

    steigen in die KL D ab. Ggfls. weitere Absteiger werden durch die Relegation ermittelt.

     

    Beginn

    48

    48

     48

    48

    48

    48

    48

    48

    - Auf KL B

    5

    6

    4

    5

    4

    4

    4

    4

    + Ab KL B

    4

    4

    4

    4

    5

    4

    6

    5

    - Ab KL D

    6

    6

    6

    6

    6

    6

    6

    + Auf KL D

    7

    8

    6

    7

    5

    6

    4

    5

    Ende

    48

    48

    48

    48

    48

    48

    48

    48

     

     

    Herren Kreisliga D:

    Am Ende des Spieljahres 2023/24 steigen die Staffelsieger direkt in die Kreisliga C auf.

    Die Tabellenzweiten aller drei Staffeln bestreiten ggfs. eine Relegationsrunde um weitere

    Aufsteiger zur Kreisliga C. Zum „Norweger Modell“ wird auf die Durchführungsverordnung verwiesen.

     

     

     

    Frauen Kreisliga A:

    Die Frauen Kreisliga A wird mit einer Staffel von 10 Mannschaften eingeteilt. Am Ende

    des Spieljahres 2023/24 steigt der Staffelsieger in die Bezirksliga auf. Ob es weitere Aufsteiger gibt, steht zur Zeit noch nicht fest. Auch hier ist alles abhängig von den Verbandsligen.

    Der Tabellenletzte steigt in die Kreisliga B ab.

     

    Frauen Kreisliga B:

    Die Frauen Kreisliga B wird mit einer Staffel von 5 Mannschaften eingeteilt. Die Staffel wird in einer Doppelrunde ausgetragen. Am Ende des Spieljahres 2023/24 steigt der Staffelsieger in die Kreisliga A auf.

    Zum „Norweger Modell“ wird auf die Durchführungsverordnung verwiesen.

     

    REGELANSTOSSZEITEN FÜR ALLE KREISLIGEN

    Januar - Dezember             11.00 Uhr

                                                13.00 Uhr

                                                15.00 Uhr, auf Antrag auch 15.15 Uhr

                                                17.00 Uhr

    19.30 Uhr, Wochentagsspiele aller Klassen

    Die Staffelleitung kann in eigenem Ermessen oder auf Antrag der Gastmannschaft, bei großen Entfernungen beider Vereine, die Anstoßzeit von 19:30 Uhr auf 20:00 Uhr verlegen. Hierzu benötigt es keiner Zustimmung der Heimmannschaft.

    Vereine, die kein Flutlicht haben, sind aufgefordert, rechtzeitig die Spiele auf 18.30 Uhr, ggfls. 18.00 Uhr vorzu-verlegen, wenn im Vorfeld erkennbar ist, dass ein Spiel nicht ordnungsgemäß ausgetragen werden kann.

    Schriftliche Kenntnisse der spielleitenden Stellen sind notwendig. Ein verspäteter Spielbeginn und dadurch evtl. verschuldeter Spielabbruch wegen Dunkelheit kann für die jeweilige Mannschaft zum Nachteil ausgelegt werden.

    Vereine mit mehr als 2 Herren- oder Frauenmannschaften sowie Vereine, die lt. Bundesemissionsgesetz zwischen 13:00 und 15:00 Uhr kein Spiel auf ihrer Platzanlage austragen dürfen, können auch die Anstoßzeit 17:00 Uhr wählen.

    Letzter Spieltag: Für die Spiele des letzten Spieltages einer Staffel wird eine einheitliche Anstoßzeit festgesetzt, sofern sie für den Auf- oder Abstieg von Bedeutung sind. Höher spielende Mannschaften haben Vorrang. Sollte am letzten Spieltag ein für den Auf- oder Abstieg noch bedeutsames Spiel abgesagt werden, müssen auch alle anderen Spiele, die den Auf- oder Abstieg betreffend, abgesagt werden. Die Spielausfälle am letzten Spieltag

    werden automatisch auf den im Rahmenterminplan festgelegten Termin in der Folgewoche neu angesetzt.

     

    PLATZBELEGUNGEN BEI ÜBERSCHNEIDUNGEN

    Bei allen Spielen auf Kreisebene gilt folgende einheitliche Rangfolge der Platzbelegung bei Überschneidungen:

    1. Verbandsliga

    2. B-Junioren-Regionalliga West

    3. Landesliga

    4. A-Junioren-Verbandsliga

    5. Frauen-Verbandsliga

    6. Frauen-Landesliga

    7. B-Junioren-Verbandsliga

    8. Bezirksliga

    9. A-B-C-Junioren-Bezirksliga

    10. Kreisliga A

    11. Frauen-Kreisliga A

    12. Kreisliga B

    13. Allgemeine Juniorenspiele

    14. Kreisliga C – D

     

    MANNSCHAFTSANTRAG BEI GLEICHER SPIELKLASSE

    Festlegung Mannschaftsrang bei gleicher Spielklasse von zwei oder mehr Mannschaften eines Vereines: §11 (7) SpO/WDFV: Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Leistungsklasse, finden die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 entsprechende Anwendung. Den Rang dieser Mannschaften haben die Vereine vor Beginn der Spielzeit verbindlich festzulegen und an den Spielausschussvorsitzenden, Gerhard Dittich, zu melden.

     

    KURZFRISTIGE SPIELABSAGEN

    Sagt eine Mannschaft 24 Stunden oder weniger vor Spielbeginn das Spiel ab, muss der Verein neben dem/der Staffelleiter*in auch den Absagedienst der Schiedsrichter telefonisch unter 0171/9633410 informieren.

     

    WERTUNG DER SPIELE

    1. Ein gewonnenes Spiel wird für den Sieger mit drei Punkten, ein unentschiedenes Spiel für beide Mannschaften mit je einem Punkt gewertet.
    2. Die Feststellung des Tabellenstandes wird für alle Kreisligen der Herren und Frauen mit den nachfolgenden Kriterien festgelegt: Punkte, Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren, Anzahl der erzielten Tore.

     

    Der Kreisvorstand hat Im Einvernehmen mit dem Spielausschuss gem. §41 Abs. 3 letzter Satz SpO/WDFV die Feststellung des Tabellenstandes in den Liga-Staffeln des Kreises nachfolgenden Kriterien festgelegt:

    Punkte, Tordifferenz, Anzahl der erzielten Tore

    Das bedeutet: Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Besteht auch dann noch Gleichheit, entscheidet das Gesamtergebnis der Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Ist durch diese Kriterien keine Entscheidung herbeizuführen, wird nach §55 SpO/WDFV verfahren. Ergeben sich in einer Entscheidungsspielgruppe bei zwei oder mehreren Mannschaften Tabellengleichstände, wird wie oben beschrieben verfahren.

     

    AUSSCHEIDEN VON MANNSCHAFTEN

    Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des §52 SpO/WDFV. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

    Gemäß §52 (5) SpO/WDFV gelten Mannschaften, die nicht sportlicher Absteiger waren und die mit Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages vom Spielbetrieb zurückgezogen und somit für die neue Spielzeit in dieser Klasse nicht mehr gemeldet werden, gelten nachträglich als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend.

    Tritt nach dem letzten Spieltag der abgelaufenen Saison einer der in §52 (9) SpO/WDFV genannten Fälle ein oder erhält nach genanntem Zeitpunkt ein höherklassiger Bewerber des FVM keine Lizenz, hat dies keinen Einfluss mehr auf die Zusammensetzung der untergeordneten Staffeln.

     

    SPIELSPERREN

    Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist daraufhin, dass seit dem 01.07.2020 zum Beispiel durch Rote Karten verhängte Sperren nach Spielen abgeleistet werden müssen. Wie auf dem WDFV-Verbandstag am 13. Juli 2019 offiziell beschlossen, wurde die Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV nunmehr mit Gültigkeit ab dem 1.07.2020 entsprechend für den Herren- und Frauenbereich geändert. Die bisherige Regelung, nach der ein Spieler*in die gegen ihn verhängte Sperre nach Wochen abgeleistet hatte, kommt nicht mehr zur Anwendung.

    Die Spielsperre ersetzt damit die zuvor gültige Wochensperre. Diese Änderung ist durch die offizielle Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ (WDFV-AM-Digital vom 30.06.2020) gültig. Sie gilt für alle Spielklassen, Pokalspiele, Freundschaftsspiele und Turniere in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Regionalliga West bis in die tieferen Spielklassen-Ebenen.

    Im Klartext wurde festgelegt, dass mit einer Roten Karte bestrafte Spieler*in ihre Sperre in der Regel nach Spielen ableisten. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Sperre eventuell in einer spielfreien Zeit, wie der Winter- oder Sommerpause, „abgesessen“ wird. Die zentrale neue Regelung findet sich in §9 Abs. 3 RuVO/WDFV, die wie folgt lautet: „Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der/die Spieler*in teilnehmen.

    In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschafts-spiele, Turnierspiele. Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden in der Reihenfolge der zugrundeliegenden Vergehen nacheinander abgeleistet.“

     

    KUNSTRASENPLÄTZE

    Das Bespielen von Kunstrasenplätzen mit Schraubstollen ist wegen der möglichen Beschädigung des Boden-belags und der Verletzungsgefahr der/die Spieler*innen nicht gestattet.

    Stellt der/die Schiedsrichter*in bei der Kontrolle der Ausrüstung der Spieler*innen fest, dass das erforderliche Schuhwerk nicht von allen Spielern/Spielerinnen getragen wird, so hat er den/die Spielführer*in und den Platzverein zu informieren. Der/Die Spielführer*in sorgt für Abhilfe.

    Bei Uneinsichtigkeit kann der Platzverein seines Hausrechts Gebrauch machen.

    Auf einigen Platzanlagen sind Sportplätze mit verschiedenem Belag (Naturrasen, Kunstrasen, Asche) vor-handen. Da Spiele tlw. auf unterschiedlichen Plätzen angesetzt sind bzw. es kurzfristig zu Platzänderungen kommen kann, wird den Mannschaften empfohlen mit geeignetem Schuhwerk für die vorhandenen Sportplätze anzureisen.

     

    PLATZANLAGEN

    Gemäß §29 SpO/WDFV haben die Vereine dafür zu sorgen, dass für ihre Heimspiele eine ordnungsgemäße Platzanlage zur Verfügung steht. Ein Verzicht auf den Platzvorteil ist im Interesse der gerechten Durchführung der Pflichtspiele nicht möglich. Kann ein Platz nicht gestellt werden, so hat der Platzverein dies unter Angabe der Gründe dem Vorsitzenden des Spielausschusses spätestens fünf Tage vor dem Spiel schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle muss das Spiel auf vom Platzverein auf einem neutralen Platz ausgetragen werden. Der Platzverein nennt hier der spielleitenden Stelle diesen. Bei Nichtbenutzung der Umkleidemöglichkeit ist das Spiel trotzdem auszutragen.

     

    PLATZSPERRBESCHEINIGUNG

    Die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Sportplätze trifft ausschließlich der/die Schiedsrichter*in und nicht die Vereine. Eine Platzsperre kann ansonsten nur der Platzeigner vornehmen, dies sind in der Regel die Kommunen, mit Ausnahmen auch Vereine selbst. Platzsperrbescheinigungen sind spätestens fünf Tage nach dem betroffenen Spiel dem Staffelleiter*in vorzulegen.

     

    EINTRITTSGELDER

    Die Vereine sind verpflichtet, folgende Mindest-Eintrittspreise zu erheben:

     

    Herren

    Frauen

    Kreisliga A

    2,00 Euro

    1,50 Euro

    Kreisliga B

    1,50 Euro

    -

    Kreisliga C

    1,00 Euro

    -

    Schwerbehinderte bzw. -beschädigte, Rentner, Studenten und Jugendliche von 14 bis 18 Jahren zahlen jeweils die Hälfte des Eintrittspreises. Es bleibt den Vereinen überlassen, den Frauen unentgeltlichen Einlass zu gewähren. Inhaber von gültigen Verbandsausweisen haben freien Eintritt.

     

    DIGITALER SPIELERPASS UND GESICHTSKONTROLLEN

    Der Kreisspielausschuss hat entschieden, dass wir für die kommende Spielzeit von der Möglichkeit des alternativen Nachweises Gebrauch machen.

    Allgemeine Bestimmungen

    Spielberechtigt ist derjenige, für den durch die Passstelle eine ordnungsgemäße Spielberechtigung ausgestellt worden ist oder die Voraussetzungen zur rechtzeitigen Erteilung der Spielberechtigung gemäß §10 SpO/WDFV erfüllt sind. Die beiden Spielpartner haben das Recht, die Spielberechtigungsliste im DFBnet gegenseitig einzusehen. Bei fehlendem Bild in der Spielberechtigungsliste des DFBnet verweisen wir hinsichtlich der Kontrolle ausdrücklich auf § 32 Abs. 2 SpO/WDFV.

    Die Schiedsrichter sind angewiesen, bei allen Herren- und Frauenspielen auf Kreisebene vor dem Spiel mit Hilfe der Spielberechtigungsliste im DFBnet alle im Spielbericht aufgeführten Spieler, also inklusive der potentiellen Auswechselspieler zu kontrollieren und mittels Gesichtskontrolle die Identität des Spielers/der Spielerin zu prüfen. Ist kein Bild in der Spielberechtigungsliste des DFBnet hinterlegt, soll gemäß § 32 Abs. 2 SpO/WDFV die Identität über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.

    Für Spieler, deren Spielberechtigung nicht durch Spielplus einschließlich Foto nachgewiesen werden kann, ist innerhalb von drei Tagen nach dem Spiel ein nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 SpO/WDFV zeitgemäßes Foto in Spielplus zu hinterlegen. Innerhalb derselben Frist ist der zuständigen Verwaltungsstelle (Vorsitzender des SpA Gerhard Dittich) der am Spieltag dem Schiedsrichter vorgelegte Identitätsnachweis per E-Postfach zu übersenden.

    Ist innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Spiels weder das zeitgemäße Lichtbild hochgeladen noch der Identitätsnachweis übersandt worden, so gilt der eingesetzte Spieler in diesem Spiel als nicht spielberechtigt (Umkehrschluss aus § 32 Abs. 1 SpO/WDFV)

    Dementsprechend findet § 43 Abs. 3 SpO/WDFV Anwendung und das Spiel wird gem.§ 43 Abs. 6 SpO/WDFV von Amtswegen gewertet.

    Das vorgenannte gilt auch für Spieler, die als freie Spieler im Spielbericht online eingetragen werden.

    Liegt weder die Spielberechtigung im DFBnet noch ein gültiger Lichtbildausweis des Spielers/der Spielerin vor, ist der Schiedsrichter gehalten, das „Formblatt bei fehlender Spielberechtigung/Passbild und Lichtbildausweis“ durch den betroffenen Verein mit Angabe des Geburtsdatums und der Unterschrift des/des betroffenen Spielers/Spielerin einzufordern. Die Vereine haben dafür zu sorgen, dieses Formblatt ausgefüllt zu übergeben und gegenzeichnen zu lassen.

    Ein entsprechendes Formblatt ist unter www.fvm.de unter der Rubrik „Service/Downloads“ abrufbar.

    Übergansregelung Spielbetrieb:

    • Am 1. Juli wurde der Papier-Spielerpass im FVM offiziell abgeschafft. Bis zum 31. August gibt es jedoch eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum dürfen die Vereine bei der Gesichtskontrolle durch die Schiedsrichter*innen entweder den Papier-Spielerpass oder das im DFBnet-Spielbericht hinterlegte Foto vorzeigen. Insbesondere ist in diesen zwei Monaten auch eine Mischform möglich. Es wird also vorübergehend akzeptiert, dass sich einige Spieler durch Spielerpass und andere Spieler derselben Mannschaft durch das Foto im DFBnet-Spielbericht ausweisen. Hintergrund ist, dass für Spieler, die zur neuen Saison den Verein gewechselt haben, kein Papier-Spielerpass mehr ausgestellt wird.
    • Ab sofort dürfen die Vereine auch Smartphones verwenden, um den Schiedsrichter*innen die Fotos im DFBnet-Spielbericht zu zeigen. Sowohl Heimverein als auch Gastverein sollen jedoch ein eigenes Gerät verwenden. Es ist nicht vorgesehen, dass der Schiedsrichter ein eigenes Gerät verwendet.

     

    Vom Verband festgesetzte Ordnungsgelder:

     

    Auf Grund des § 17 Abs. 5 der Rechts- und Verfahrensordnung in der Fassung der (Neu) Bekanntmachung vom 27. August 2016 (AM WDFV Nr. 18/2016), zuletzt geändert durch bestätigende Beschlüsse des Verbandstages des WDFV vom 13. Juli 2019 (AM WDFV Nr. 17/2019) erlässt das Präsidium des Westdeutschen Fußballverbandes für den Frauen- und Herrenbereich:
     

    § 1 – Allgemeine Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen
    (1) Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich, soweit nachfolgend nicht anders geregelt, nach der jeweiligen Spielklasse des Spiels oder Spielklasse der jeweiligen Mannschaft, in der das ordnungswidrige Verhalten festgestellt worden ist, soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt.
    (2) Die Ordnungsgeldsätze zu den einzelnen Ordnungswidrigkeiten geben in der Tabelle den von der Verwaltungsstelle als Ordnungsgeld zu verhängenden Geldbetrag in EURO an.


    (3) Werden mehrere verschiedene Ordnungswidrigkeiten anlässlich eines Spiels festgestellt, so ist jede Ordnungswidrigkeit in einem eigenen Verwaltungsverfahren zu behandeln.
    Wird der Tatbestand der gleichen Ordnungswidrigkeit in mehreren Fällen anlässlich eines Spiels erfüllt, so gilt der angeordnete Ordnungsgeldsatz für jeden der Fälle innerhalb dieses Verwaltungsverfahrens.
    Wird durch eine Handlung oder Unterlassung der Tatbestand mehrerer Ordnungswidrigkeiten erfüllt, so ist nur die mit dem höchsten Ordnungsgeldsatz bedrohte Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
    (4) Anknüpfungspunkt für ein wiederholtes ordnungswidriges Verhalten ist die jeweilige Mannschaft in dem verfahrensgegenständlichen Wettbewerb.

     

    § 2 – Spielbetrieb
    (1) Die Verwaltungsstellen sind berechtigt, in den nachfolgenden Fällen eines ordnungswidrigen Verhaltens in ihrem Zuständigkeitsbereich gegen Vereine Ordnungsgelder zu verhängen:
    .

     

     

    Anknüpfungstatbestand der Ordnungswidrigkeit
    Kreis Spielbetrieb:

    1. Nichtantreten einer Mannschaft 100,00 EUR
    2. Zurückziehen einer Mannschaft 150,00 EUR
    3. Nichtverwendung des elektronischen Spielberichts 50,00 EUR
    4. Nichtvorhaltung geeigneter technischer Voraussetzungen zur Verwendung des elektronischen
      Spielberichts durch beteiligte Vereinsvertreter und Schiedsrichtergespann, sofern Nummer 3 nicht zur Anwendung kommt 10,00 EUR
    5. Nichtvorlage eines auf Papier gefertigten und im Original durch beide Vereinsvertreter und den
      Schiedsrichter unterzeichneten Spielberichts bei Nichtverwendung des elektronischen Spielberichts
      innerhalb von drei Tagen 25,00 EUR
    6. Unterlassung der Meldung des Spielergebnisses gem. § 29 Abs. 5 SpO 15,00 EUR
    7. Einsatz eines Spielers, der – trotz bestehender Spielberechtigung –nicht auf der Spielberechtigungsliste der Mannschaft geführt wird 25,00 EUR
    8. Einsatz eines Spielers ohne vor Ort prüfbaren Nachweis der Spielberechtigung in der elektronischen
      Spielberechtigungsliste, sofern
      a) die Identität vor Ort durch einen amtlichen Lichtbildausweis festgestellt werden kann
      b) die Identität vor Ort nicht durch einen amtlichen Lichtbildausweis festgestellt werden kann 5,00 EUR/15,00 EUR
    9. Einsatz eines Spielers ohne bestehende Spiel-/Einsatzberechtigung 25,00 EUR
    10. Einsatz eines Spielers mit nicht geeignetem Lichtbild in Spielberechtigungsliste nach vorheriger Aufforderung zur Erneuerung 5,00 EUR
    11. Fehlende Angabe der Trikotwerbung, sofern im Spielbericht vorgesehen 5,00 EUR
    12. Fehlende Eintragung des nicht- neutralen Schiedsrichters oder sonstiger Spielangaben, sofern das
      Spiel nicht durch einen neutralen Schiedsrichter geleitet wird 15,00 EUR
    13. Fehlerhafte oder nicht vollständige Ausfüllung des elektronischen Spielberichts, soweit nicht in
      anderen Ziffern geregelt 5,00 EUR
    14. Nicht erfolgte Vereinsfreigabe des elektronischen Spielberichtes bis spätestens 30 Minuten vor
      Spielbeginn und keine Kenntnisnahme des elektronischen Spielberichts nach Bearbeitung durch den
      Schiedsrichter 10,00 EUR
    15. Verwendung nicht genehmigter Werbeträger auf Ausrüstungsgegenständen einer Mannschaft 20,00 EUR
    16. Mängel am Spielfeld, Spielfeldaufbau, schuldhafte Verletzung der Verpflichtungen aus § 29 Abs. 1 SpO 10,00 EUR
    17. Stellung keiner oder einer nicht ausreichenden Anzahl an gekennzeichneten Platzordnern, § 29 Abs. 2 SpO 30,00 EUR
    18. Nichtvorlage der Bescheinigung über eine erfolgte Platzsperre
      innerhalb von 5 Tagen 10,00 EUR
    19. Durchführung von nicht im DFBnet erfassten Spielen oder Turnieren 100,00 EUR
    20. Teilnahme an nicht von im DFBnet erfassten Spielen oder Turnieren 50,00 EUR
    21. Nicht genehmigte Abweichung von den im DFBnet erfassten Spielansetzungsdaten (z.B.
      Spielort, Anstoßzeit) 10,00 EUR
    22. Spielen im Spielverbot 50,00 EUR
    23. Beteiligung an Spielen oder Turnieren
      a) gegen oder mit Mannschaften, die nicht dem DFB oder den Verbänden angeschlossen sind
      b) gegen oder mit gesperrten Mannschaften 75,00 EUR


    (2) Bei Frauen im Kreisspielbetrieb und allen Futsal-Spielklassen ermäßigt sich der Betrag bei den Nummern 1 und 2 um die Hälfte.
    (3) Die Höhe des Ordnungsgeldsatzes bestimmt sich für Spiele um den DFB-Pokal auf Kreisebene nach dem Satz für Kreisspiele. Spiele um den DFB-Pokal auf Landesverbandsebene gelten als solche der
    höchsten Spielklasse des Landesverbandes.
    (4) Bei Freundschafts- und Turnierspielen gilt der Satz für Kreisspiele.
    (5) Hat die Spielleitende Stelle in Durchführungsbestimmungen andere angemessene Fristen festgelegt, gelten diese.

     

    § 3 – Andere Verwaltungsangelegenheiten
    (1) Die Verwaltungsstellen sind berechtigt, bei nachfolgenden Fällen des ordnungswidrigen Verhaltens in ihrem Zuständigkeitsbereich Ordnungsgelder gegen Vereine zu verhängen:

    1. Nichtteilnahme an rechtzeitig bekanntgegebenen Veranstaltungen, Tagungen und Videokonferenzen, sofern in der Bekanntgabe / Einleitung die Teilnahme als verpflichtend bestimmt ist 30,00 EUR
    2. Nichtabgabe einer verlangten Meldung innerhalb einer von der Verwaltungsstelle gesetzten
      angemessenen Frist 30,00 EUR
    3. Nichteinhaltung eines, unter Gewährung einer angemessenen Frist, von der Verwaltungsstelle
      gesetzten Termins 30,00 EUR

    (2) Für die Höhe des Ordnungsgeldes ist bei Verhängung durch den Kreisvorstand stets der Satz für den Fußballkreis Berg, bei Verhängung durch einen Verbandsausschuss eines Landesverbandes der Satz für den Landesverband (LV) und bei Verhängung durch einen Verbandsausschuss des Regionalverbandes der Satz für den Regionalverband (RV) anzuwenden.

     

    TECHNISCHE ZONEN (NUR KREISLIGA A, DER HERREN)

    Bei allen Spielen der Kreisliga A (Herren) ist die „Technische Zone“ (Coachingzone) einzurichten, wobei den Betreuern/Betreuerinnen und Auswechselspielern*innen ein spezieller Bereich in nachstehend beschriebener Form zuzuweisen ist. Die Technische Zone ist mit Begrenzungslinien bzw. durch Aufstellen von Markierungshütchen zu markieren. Es ist festgelegt, dass sich nur die im Spielberichtsbogen eingetragenen Auswechselspieler*innen und Offiziellen (12 Auswechselspieler*innen und 8 Offizielle), maximal 20 Personen, in der Technischen Zone aufhalten dürfen. Jeweils nur eine Person darf von der Technischen Zone taktische Anweisungen erteilen.

    Der/Die Trainer*in und die übrigen Betreuer*innen dürfen die Technische Zone nur in Ausnahmefällen verlassen, z.B. wenn der/die Schiedsrichter*in dem/der Physiotherapeuten*in oder dem Arzt/der Ärztin gestattet, einen/eine verletzte/n Spieler*in auf dem Feld zu pflegen. Der/Die Trainer*in und alle übrigen Personen, die sich in der Technischen Zone aufhalten, müssen sich jederzeit korrekt verhalten. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird durch die spielleitenden Stellen gemäß der vom WDFV Präsidium verabschiedeten Verwaltungsanordnung nach §17 (5) RuVO/WDFV geahndet. Hiervon unbeschadet können dem Verein etwaige Kosten eines Sportgerichtsverfahrens, die wegen der Nichtbeachtung entstehen, auferlegt werden.

     

    SPIELKLEIDUNG UND TRIKOTWERBUNG

    Die am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften aller Spielklassen haben Spielkleidung zu tragen, die mit bis zu zweistelligen Rückennummern zu versehen ist. Die Rückennummern müssen mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen (§28 (3) SpO/WDFV).

    Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich – in Zweifelsfällen entscheidet der/die Schiedsrichter*in –, so hat die Mannschaft des Platzvereins für unterschiedliche Spielkleidung zu sorgen wobei die Farbe Schwarz den Schiedsrichtern/Schiedsrichterinnen und seinen Assistenten*innen vorbehalten ist. Bei Spielkleidung mit Aufdruck von Werbepartnern sind diese im Spielbericht zu vermerken, bei Spielkleidung ohne Werbung ist dies ebenfalls im Spielbericht zu vermerken. Siehe dazu auch weitere Hinweise im TK.

     

    EIN- UND AUSWECHSLUNGEN

    In der Kreisliga A + B der Frauen und der Kreisliga D der Herren ist das Wiedereinwechseln von Spieler*innen in Freundschafts- und Pflichtspielen möglich (§45 SpO/WDFV).

    Die Regularien: Es können fünf Spieler*innen pro Spiel gegen Ergänzungsspieler*innen ausgewechselt werden. Ausgewechselte Spieler*innen können wieder eingewechselt werden. Das Auswechseln ist jedoch nur während einer Spielunterbrechung und mit Zustimmung des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin möglich. Ein fliegender Wechsel während dem laufenden Spiel ist nicht erlaubt.

    Im Spielbericht online muss nur die jeweils erste Einwechslung der Ergänzungsspieler*innen eingetragen werden.

     

    RITUAL HANDSHAKE

    Zur Demonstration des sportlichen Miteinanders, des Fair-Play-Gedankens und der Achtung des Gegners und des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin gelten für alle Staffeln im Kreisspielbetrieb zudem folgende Pflichten:

    Vor dem Betreten des Feldes begrüßt der Heimverein den Gast und den/die Schiedsrichter*in.

    Der/Die Schiedsrichter*in stellt sich den Vereinsvertretern vor. Ab Betreten des Feldes laufen die Mannschaften und der/die Schiedsrichter*in gemeinsam zur Spielfeldmitte ein. Dort begrüßt der/die Schiedsrichter*in die Mannschaften und fordert zum fairen Spiel auf. Die Mannschaften begrüßen sich und den/die Schiedsrichter*in mit Handschlag/

    Abklatschen und laufen danach in ihre Spielhälfte. Nach dem Spiel treffen sich die Mannschaften und der/die

    Schiedsrichter*in nochmals am Mittelkreis und werden durch den/die Schiedsrichter*in verabschiedet.

     

    DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN „NORWEGER MODELL“

    Nach Beschluss des Kreisvorstandes tritt zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs folgende Regelung für die Saison 2023/24 weiterhin in Kraft:

    1. In der Frauen Kreisliga B und in allen Staffeln der Kreisligen D Herren kann nach dem Norweger Modell gespielt werden. Dies gilt nicht für Relegations- und Pokalspiele.
    2. Die Vereine entscheiden vor jedem Meisterschaftsspiel, ob sie das Spiel mit 9, 10 oder 11 Spieler*innen bestreiten. Wenn der Verein mit weniger als 11 Spieler*innen spielen will, teilt er dieses dem jeweiligen Staffelleiter, dem anderen beteiligten Verein und dem Schiedsrichteransetzer jeweils 48 Stunden vor jedem Meisterschaftsspiel per E-Postfach mit. Ansonsten spielen beide Mannschaften mit jeweils 11 Spieler*innen.
    3. Die beteiligte Mannschaft hat sich dann hinsichtlich der Anzahl der am Spiel teilnehmenden Spieler*innen der Mannschaft anzupassen, die mit der geringeren Anzahl von Spieler*innen teilnimmt (9 oder 10).
    4. Spiele gemäß „Norweger Modell“ finden auf Plätzen in Normalgröße statt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Die Mannschaft, die beantragt hat mit weniger als 11 Spieler*innen zu spielen, hat in diesem Spiel kein Recht Spieler*innen ein- bzw. auszuwechseln. Alle anderen Regelungen bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zur Mindestanzahl von Spieler*innen.
    5. Mannschaften, die im „Norweger Modell“ spielen sind aufstiegsberechtigt, aber nicht zum Aufstieg ver-pflichtet. Wenn sie von ihrem Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Kreisliga Gebrauch machen, ist dort nur eine Teilnahme mit normaler Spielerzahl möglich.

     

    DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN „TIME OUT“

    Zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs bleibt folgende Regelung weiterhin für in Kraft:

    1. Mannschaften in den Kreisligen B der Frauen sowie der Kreisligen C und D der Herren können durch ein sogenanntes „Time Out“ eine sofortige Fortsetzung eines Punktspiels verhindern.
    2. Die Unterbrechung kann nur durch den/die Schiedsrichter*in erfolgen.
    3. Wenn eine Mannschaft ein „Time Out“ einlegen will, so kann dies nur durch den/die Trainer*in oder eine andere vor dem Spiel benannte Person bei dem/der Schiedsrichter*in angezeigt werden. Dies kann durch Zuruf und - oder durch das entsprechende Handzeichen geschehen.
    4. Ein „Time out“ kann nur bei einer Spielunterbrechung und eigenem Ballbesitz erfolgen.
    5. Jede Mannschaft kann nur einmal ein „Time Out“ beantragen. Nach der 80. Spielminute ist kein „Time Out“ mehr erlaubt.
    6. Bei einem „Time out“ dürfen sich die Spieler*innen nur in ihrer jeweiligen Spielhälfte versammeln. Ein kurzfristiges Verlassen des Spielfeldes während des „Time Out“ ist erlaubt.
    7. Während des „Time Out“ stehen dem/der Schiedsrichter*in alle Möglichkeiten zur Ahndung unsportlichen Verhaltens zu.
    8. Bei einem „Time Out“ unterbricht der/die Schiedsrichter*in die sofortige Fortsetzung des Spiels für die Dauer von 90 Sekunden. Danach wird das Spiel ordnungsgemäß fortgesetzt.
    9. Im Rahmen eines „Time Out“ kann eine Auswechslung von Spieler*innen vorgenommen werden.
    10. Die durch „Time Out“-Unterbrechung verlorene Zeit ist in der betreffenden Spielhälfte nachzuspielen. Die Anzahl der „Time Out“-Unterbrechungen ist im Spielbericht anzugeben.

     

    AUSBLEIBEN DES SCHIEDSRICHTERS/DER SCHIEDSRICHTERIN

    1. Ist bis 30 Minuten vor Spielbeginn der/die angesetzte Schiedsrichter*in noch nicht anwesend, müssen sich beide Vereine auf einen anderen aktiven Schiedsrichter*in einigen, der zumindest die Bestätigung zur Leitung von Pflichtspielen der nächstniedrigeren Spielklasse hat und keinem der beiden Vereine angehört. Lehnt eine Mannschaft einen solchen Schiedsrichter*in ab und tritt deshalb nicht an, wird das Spiel für diese Mannschaft als verloren gewertet.
    2. Ist ein/e solcher Schiedsrichter*in nicht anwesend, so muss unter Beteiligung von Vertretern beider Vereine umgehend der Absagedienst – Tel.: 0171 9633410 – informiert werden und ein/e Ersatzschiedsrichter*in angefordert werden. Die Wartezeit beträgt ab diesem Zeitpunkt 45 Minuten. Der Absagedienst ist sonntags bis 17.15 Uhr besetzt. Bei Spielen, die später beginnen, müssen sich die beteiligten Vereine auf eine/n Schiedsrichter*in zwingend einigen, wenn der/die angesetzte Schiedsrichter*in nicht anwesend ist bzw. kein/e Schiedsrichter*in angesetzt worden ist.
    3. Bei allen Spielen der KL C und KL D ist bei Nichterscheinen eines Schiedsrichters/einer Schiedsrichterin das Spiel dennoch durchzuführen. Beide Vereine haben die verbindliche Vereinbarung des Kreisvorstandes zur Leitung des Spiels zu beachten:

    3.1 Ein/e neutraler anwesende/r Schiedsrichter*in

    3.2 Ein/e anwesende/r Schiedsrichter*in des Gastvereins

    3.3 Ein/e anwesende/r Schiedsrichter*in des Platzvereins

    3.4 Betreuer*in Gastverein

    3.5 Betreuer*in Platzverein


    Fällt das Spiel aus, weil eine Mannschaft den von der anderen Mannschaft regelkonform angebotenen Schiedsrichter*in ablehnt, so erfolgt Spielwertung gegen die den Schiedsrichter*in ablehnende Mannschaft.

    Zusätzlich wird gegen diese Mannschaft ein Ordnungsgeld gemäß VWAO in Höhe von zurzeit 100 Euro fällig. Fällt das Spiel aus, weil keine Einigung auf einen/eine Schiedsrichter*in erfolgt, wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet. Zusätzlich wird gegen beide Mannschaften ein Ordnungsgeld gemäß VWAO in Höhe von zurzeit 100 Euro festgesetzt.

    Bei Einigung auf einen anderen als den angesetzten Schiedsrichter/die angesetzte Schiedsrichterin ist der Button „Nichtantritt Schiedsrichter“ im elektronischen Spielbericht vom Heimverein – im Beisein eines Vertreters des Gastvereines – zu betätigen. Unter besondere Anmerkungen erfolgt die Eintragung: Der angesetzte SR ist nicht angetreten. Die beiden Vereine einigten sich auf den Sportkameraden (Vorname und Name). Der Name des eigentlich angesetzten Schiedsrichters/der eigentlich angesetzten Schiedsrichterin verbleibt im Spielbericht und wird nicht gelöscht! Nach Spielende ist der elektronische Spielbericht (einloggen erfolgt mit einer Kennung der am Spiel beteiligten Vereine) vom Ersatzschiedsrichter*in abschließend zu bearbeiten.

    Nichtzahlung von SR-Spesen durch den Heimverein: Kommt es nicht zur Auszahlung der Schiedsrichterspesen durch den Heimverein an den/die Schiedsrichter*in bzw. das Schiedsrichtergespann/Schiedsrichterinnen-gespann nach dem Spiel, übernimmt nach Meldung der Kreis die Auszahlung der Spesen an den/die Schiedsrichter*in. Der Betrag, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro wird vom Kreis dem betreffenden Vereinskonto in Rechnung gestellt.

    Benennung eines Schiedsrichterbeauftragten/Schiedsrichterbeauftragten:

    1. Die Heimmannschaft muss zu jedem Pflichtspiel einen Ansprechpartner für den/die Schiedsrichter*in vor Ort stellen.
    2. Dieser muss zwingend Vereinsmitglied sein.
    3. Sein Name ist im Spielbericht unter Offizieller zu vermerken.
    4. Er/Sie betreut den/die Schiedsrichter*in.
    5. Er/Sie ist für den Schutz des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin von seinem Eintreffen bis zu seiner Abreise verantwortlich.
    6. Er/Sie regelt den Ordnungsdienst nach Rücksprache mit dem/der Schiedsrichter*in.
    7. Nichtgestellung eines Schiedsrichterbeauftragten/einer Schiedsrichterbeauftragten zieht ein Ordnungsgeld nach VWAO von zurzeit 30 Euro nach sich.

     

    SPIELBERICHTE

    Der elektronische Spielbericht wird in allen Staffeln angewendet. Der Spielerkader ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn von den Vereinen freizugeben.

    Zur Spielrechtsprüfung online ist dem/der Schiedsrichter*in vor dem Spiel die Mannschaftsaufstellung in schriftlicher/gedruckter Form bzw. über ein mobiles Endgerät vorzulegen, dies kann auch ein Handy sein.

    Die Daten der im Spielbericht eingetragenen Verantwortlichen sind im DFBnet Vereinsmeldebogen zu hinterlegen und aktuell zu halten. Bei kurzfristigen Änderungen sind die vollständigen Daten binnen zwei Tage zu aktualisieren. Bei vorübergehenden Änderungen (Vertretung) sind die Daten der jeweiligen Personen dem Staffelleiter oder Sportgericht mitzuteilen.

    Ein Ausdruck des Spielberichtes nach Spielende wird von der Staffelleitung nicht verlangt. Vereine, die den Eintragungen im Spielbericht widersprechen wollen, müssen diesen Widerspruch innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel bei der Spielleitenden Stelle per Einschreiben oder Mail in das ePostfach einlegen, nach Ablauf dieser 3 Tage gilt der Spielbericht als anerkannt. Die Eingabe der Torschützen ist für die Schiedsrichter*innen verpflichtend. Die Vereine haben bei fehlerhaften Eintragungen die Möglichkeit, die Torschützen bis 3 Tage nach dem Spiel selbst im Spielbericht online nachzutragen bzw. zu korrigieren. Für den Fall, dass der elektronische Spielbericht nicht genutzt werden kann, ist dieser in Papierform zu erstellen und vom Platzverein unverzüglich der Staffelleitung per Post zuzusenden.

    Jeder Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis, einen Spielabbruch oder einen Spielausfall am Spieltag per Internet (DFBnet) zu melden. Diese Meldung muss spätestens eine Stunde nach Spielschluss erfolgt sein (§29 (5) SpO/WDFV), andernfalls wird Ordnungsgeld gemäß VWAO in Höhe von zurzeit 15 Euro festgesetzt.

     

    SPIELAUSFALL

    Spielausfall aufgrund Platzsperre: Bei Unbespielbarkeit des Platzes muss der Staffelleitung spätestens fünf Tage nach dem betroffenen Spiel eine entsprechende Bescheinigung der Stadt bzw. des Platzeigentümers

    vorgelegt werden. Dies entfällt bei genereller Absetzung eines kompletten Spieltages.

    Die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Sportplätze trifft ausschließlich der/die Schiedsrichter*in und nicht die Vereine vor Ort. Gemäß §29 SpO/WDFV haben die Vereine dafür zu sorgen, dass für ihre Heimspiele eine ordnungsgemäße Platzanlage zur Verfügung steht. Kann ein Platz nicht gestellt werden, so hat der Platzverein dies unter Angabe der Gründe der Staffelleitung spätestens fünf Tage vor dem Spiel schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle muss das Spiel auf einem von der spielleitenden Stelle zu bestimmendem neutralem Platze ausgetragen werden. Bei Spielausfall sind die Staffelleitung und der Schiedsrichter-Absagedienst umgehend

    telefonisch zu informieren. Bei Nichtbeachtung erfolgt Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß Verwaltungsanordnung (VWAO) in Höhe von zurzeit 30 Euro.

    Spielausfall aufgrund Spielabsage bzw. Nichtantritt: Bei Spielabsagen oder Nichtantreten sind telefonisch zu informieren: die Staffelleitung, der Schiedsrichterabsagedienst (KSA-Hotline, 0171 9633410) und der gegnerische Verein. Ein Nichtantritt (auch mit zu wenigen Spieler*innen) zieht generell ein Ordnungsgeld gemäß VWAO in Höhe von zurzeit 100 Euro (Frauenspielbetrieb 50 Euro) nach sich. Eine Spielabsetzung aufgrund einer bestimmten Anzahl erkrankte/r Spieler*innen einer Mannschaft ist grundsätzlich nicht möglich, auch dann nicht, wenn ärztliche Atteste vorliegen.

    Spielverzicht bzw. Nichtantritt bei Spielen ab dem 1. Mai: Spielverzicht oder Nichtantreten ab dem 01.05. eines Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß §43 Abs. 2 Nr. 3 SpO/WDFV zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit (§37 Abs. 1 SpO/WDFV). Der maximale Punkteabzug liegt bei -9 Punkten.

     

    SPIELVERLEGUNGEN

    Spielvorziehungen werden nur nach Antragstellung über das DFBnet genehmigt. Nach der Antragstellung muss der jeweilige Spielpartner im DFBnet seine Stellungnahme abgeben. Anschließend erfolgt die Bearbeitung durch die Staffelleitung über das DFBnet. Es werden grundsätzlich nur Vorverlegungen genehmigt. Im Einvernehmen mit dem Gegner ist auch eine Verlegung bis zum Donnerstag nach dem Spiel möglich. Spätere

    Termine werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind hiervon die letzten zwei Spieltage.

    Die Genehmigung mit der Zustimmung des Gegners ist spätestens zwei Wochen vor dem Spieltag einzuholen. Erst nach Veröffentlichung im DFBnet gilt die Verlegung als genehmigt. Bei Spielverlegungswünschen wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro vom beantragten Verein erhoben.

    Spielplan: Der jeweils gültige Spielplan ist dem DFBnet (http://www.fussball.de) zu entnehmen.

    Spiele, die laut Meldebogen vor Saisonbeginn auf Freitag oder Samstag im DFBnet angesetzt sind, können nur auf schriftlichen Antrag auf den regulären Termin des Spieltages rückverlegt werden. Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Spieltermin bei der Staffelleitung eingereicht werden.

    Ausnahme: Wenn reguläre Wochentagspiele bzw. Nachholspiele zu Terminüberschneidungen

    führen, verlegt der Spielausschuss die Spiele vom Freitag bzw. Samstag auf den nachfolgenden Sonntag.

     

    NACHHOLSPIELE

    Nachholspiele können auch innerhalb der Woche angesetzt werden (§49 (3) SpO/WDFV).

    Neu angesetzte Meisterschaftsspiele (Nachholspiele) können von der Staffelleitung wochentags auf einen festgelegten Nachholspieltag laut Rahmenterminplan angesetzt werden. Über Ausnahmen (z.B. Einigung auf einen Termin beider Vereine) entscheidet der/die Staffelleiter/in.

     

    BITBURGER-KREISPOKAL HERREN & KREISPOKAL FRAUEN

    Verantwortlich für die Pokalspiele der Herren ist Alfons Arnoldy und für die der Frauen Sabrina Thomanek.

    Bei allen Pokalspielen der Männer (Bitburger-Kreispokal) und Frauen (Kreispokal) wird der elektronische Spielbericht angewendet (s. Spielberichte). Die Pokalspiele werden an den im Rahmenterminplan vorgesehenen Terminen durchgeführt.

     

    Bis jeweils Ende Mai melden die Vereine bei Verzicht die Mannschaft beim Vorsitzenden des Spielausschusses, Gerhard Dittich, schriftlich ab. Erscheint der/die Schiedsrichter*in nicht, ist der Schiedsrichter-Absagedienst zu informieren (Vorgehensweise siehe unter „Ausbleiben des Schiedsrichters“).

    Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Pokalspiel nicht an, scheidet sie aus dem laufenden Pokal-wettbewerb aus. Dies gilt auch für die Vereine, die durch das Erreichen der Halbfinal- oder Finalspiele sich bereits für die 1. Runde des FVM-Pokals qualifiziert haben. In diesem Fall rückt die unterlegene Mannschaft nach.

    Für alle Pokalspiele gilt: Ist nach Ablauf der normalen Spielzeit kein Sieger ermittelt, wird das Spiel um zweimal 15 Minuten verlängert. Falls dann noch immer kein Sieger feststeht, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt.

    Die Pokalspiele werden mit der ersten Mannschaft durchgeführt.

    Die Spielpaarungen sind auszulosen (findet im Rahmen des Staffeltags statt). Der zuerst ausgeloste Verein hat grundsätzlich Heimrecht, wobei die klassenniedrige Mannschaft bis inklusive Viertelfinale in jedem Fall Heim-recht gewährt wird. Ab dem Halbfinale wird gespielt, wie gelost.

    Ein Wiedereinwechseln von Spieler*innen, wie es in der Kreisliga A (Frauen) und Kreisliga D (Männer) praktiziert wird, ist im Kreispokal nicht erlaubt.

    Maximal 5 Spieler*innen können während eines Spieles eingewechselt werden.

    Die Pokalendspiele finden am 3. Oktober 2023 auf einer vom Kreisvorstand festzulegenden Platzanlage statt.

     

    ANMELDUNG VON TURNIEREN

    Für Turniere ist Staffelleiter Alfons Arnoldy zuständig.

    Bei der Beantragung von Turnieren beim Staffelleiter ist folgendes Verfahren einzuhalten (Vorlage der vollständigen Unterlagen spätestens 1 Monat vor Turnierbeginn):

    1. Formlosen Antrag mit Spielplan und Turnierordnung per Mail an Alfons Arnoldy.
      Nach erfolgter Genehmigung des Turniers werden die Unterlagen vom Spielausschuss an den KSA, Cem Sayilgan, weitergeleitet.
    2. Für alle Arten von Turnieren ist eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:
      a) Herren- oder Frauenturniere (Tagesturnier): 10 Euro
      b) Herren- oder Frauenturniere (Wochenend- oder Sportwerbewoche-Turniere): 25 Euro
      c) AH-, Freizeit- und Tagesturniere von Herren oder Frauen: gebührenfrei
    3. Die Überprüfung der Spielberechtigung bei Herren- oder Frauenturnieren muss gewährleistet sein.
    4. Punktespiele haben Vorrang.
    5. Am Tag der AH-Kreismeisterschaften dürfen auf Kreisgebiet keine AH-Turniere dieser Altersklassen ausgerichtet werden. Bei Verstößen gegen diese Regel werden Veranstalter und teilnehmende Vereine mit Ordnungsgeld belegt.
       
    6. Die offiziellen Turniervordrucke des FVM sind ausgefüllt und unterschrieben (vor allem von den Schiedsrichtern/Schiedsrichterinnen) dem Spielausschuss nach dem Turnier zu übersenden.
    7. Vereine, die den Ausführungen nicht nachkommen, werden mit einem Ordnungsgeld von zurzeit 50 Euro belegt. Nicht angemeldete Turniere werden nach ihrer Durchführung ebenfalls mit einem Ordnungsgeld von zurzeit 50 Euro belegt.
    8. Die Teilnahme an nicht genehmigten Turnieren wird mit einem Ordnungsgeld von zurzeit 100 Euro belegt.
    9. Die Vereine müssen Turniere nach Genehmigung durch den SpA im DFBnet selbst anlegen. Dazu muss über den Vereinsadministrator im DFBnet den betreffenden Usern eine Freigabe erteilt werden.
    10. Bei allen Turnierspielen ist der Spielbericht online zu nutzen. Auch bei Herren- oder Frauen-Tagesturnieren und Freizeitturnieren ist der Spielbericht online zu nutzen.

    Feldverweise aus (Futsal-) Hallenturnieren haben keine Auswirkungen auf andere Wettbewerbe (§3 Abs. 1 F-SpO). Ausnahme: von Sportgerichten ausgesprochene Spielsperren können auch für andere Wettbewerbe gelten.

     

    FREUNDSCHAFTSSPIELE

    Zuständig für Freundschaftsspiele der Herren ist Gerold Gawrisch.

    Zuständig für Freundschaftsspiele der Frauen ist Sabrina Thomanek.

    Die Anmeldung der Freundschaftsspiele erfolgt durch den Heimverein im DFBnet und muss spätestens 3 Tage vor dem Spiel erfolgen, damit der KSA noch eine/n Schiedsrichter*in für das Spiel ansetzen kann (Bei Anmeldung kurzfristiger Spiele (<3 Tage) ist generell eine telefonische Rücksprache mit dem KSA (Mobil 0171 9633410) erforderlich. Das Anlegen im DFBnet erfolgt über die Schritte

    < Freundschaftsspiele

    < Spiele im Verein

    < Neues Freundschaftsspiel

    Bei Schiriansetzungsmodus ist zwingend STANDARTANSETZUNG zu wählen, da sonst keine Information an den SR-Ansetzer ergeht. Im Feld „Informationen für den Ansetzer“ können zusätzlich Wünsche oder Hinweise an den Ansetzer eingetragen werden. Durch das Anmelden der Spiele wird automatisch der Spielbericht-Online zur Verfügung gestellt, der zwingend auszufüllen ist.

     

    AH-MANNSCHAFTEN/FREIZEITMANNSCHAFTEN

    Gemäß Beschluss des Kreisvorstandes sind AH-Turniere, die dem Freizeitsport zugerechnet werden, ebenfalls genehmigungspflichtig, aber gebührenfrei.

    Ansonsten sind für den Spielbetrieb der AH Mannschaften die Bestimmungen der Verwaltungsanordnung

    des Verbandsvorstandes des FVM zu §4 SpO/WDFV zu beachten.

    Andere Freizeitveranstaltungen sind aus versicherungstechnischen Gründen dem Freizeit- und Breitensport mitzuteilen.

     

    VERWALTUNGSANORDNUNG (VWO)

    Die Verwaltungsstellen sind gemäß §38 Satzung/WDFV berechtigt, Ordnungsgelder gegen Vereine bis zu 500 Euro und deren Mitglieder bis zu EURO 250 festzusetzen und zwar bei Verstößen gegen satzungsrechtliche und ordnungsrechtliche Bestimmungen des DFB (soweit er diese im Rahmen seiner Zuständigkeit mit Verbindlichkeit auch für den WDFV und seine Landesverbände erlassen hat) und des WDFV und seiner Landesverbände, wenn die Sport-rechtliche Bestimmung eine Ordnungsgeldandrohung enthält; in anderen Fällen ordnungswidrigen Verhaltens nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist. Bei den aufgeführten Tatbeständen ordnungswidrigen Verhaltens ist ein Ordnungsgeld entsprechend der FVM Verwaltungsordnung zu erheben:

    In Wiederholungsfällen gilt für das Ordnungsgeld: Ist Anknüpfungspunkt der Ordnungsmaßnahme ein Handeln, verdoppelt sich das Ordnungsgeld im Falle der ersten Wiederholung, bei der zweiten verdreifacht es sich usw. Ist Anknüpfungspunkt ein Unterlassen, hat das Verwaltungsorgan eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei deren verstreichen lassen sich das Ordnungsgeld verdoppelt, dann eine weitere angemessene Nachfrist, bei deren verstreichen lassen sich das Ordnungsgeld verdreifacht usw.

     

    Stand:16.07.2023

  • Durchführungsbestimmungen "Norweger Modell" (Kreisliga D)

    Durchführungsbestimmungen "Norweger Modell" (Kreisliga D)

    Nach Beschluss des Kreisvorstandes tritt zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs folgende Regelung für die Saison 2022/2023 am 01.07.2022 in Kraft:

    1. In der Frauen - Kreisliga A und in allen Staffeln der Kreisligen D Herren wird nach dem Norweger Modell gespielt.

    2. Die Vereine entscheiden vor jedem Meisterschaftsspiel, ob sie das Spiel mit 9, 10 oder 11 Spielerinnen / Spielern bestreiten. Wenn der Verein mit weniger als 11 Spieler/innen spielen will, teilt er dieses dem anderen beteiligten Verein jeweils 48 Stunden vor jedem Meisterschaftsspiel per E-Postfach mit. Ansonsten spielen beide Mannschaften mit jeweils 11 Spielern.

    3. Die beteiligte Mannschaft hat sich dann hinsichtlich der Anzahl der am Spiel teilnehmenden Spieler/innen der Mannschaft anzupassen, die mit der geringeren Anzahl von Spielern teilnimmt (9 oder 10).

    4. Spiele gemäß „Norweger Modell“ finden auf Plätzen in Normalgröße statt. Die

  • Durchführungsbestimmungen "Time Out" (Kreisliga C+D und Kreisliga A der Frauen)

    Durchführungsbestimmungen "Time Out" (Kreisliga C+D und Kreisliga A der Frauen)

    Zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs bleibt folgende Regelung weiterhinfür in Kraft:

    1. Mannschaften in der Kreisliga A der Frauen sowie der Kreisligen C und D der Herren können durch ein sogenanntes „Time Out“ eine sofortige Fortsetzung eines Punktspiels verhindern.

    2. Die Unterbrechung kann nur durch den Schiedsrichter erfolgen.

    3. Wenn eine Mannschaft ein „Time Out“ einlegen will, so kann dies nur durch den Trainer oder eine andere vor dem Spiel benannte Person beim Schiedsrichter angezeigt werden. Dies kann durch Zuruf und - oder durch das entsprechende

    Handzeichen geschehen.

    4. Ein „Time out“ kann nur bei einer Spielunterbrechung und eigenem Ballbesitz erfolgen.

    5. Jede Mannschaft kann pro Halbzeit einmal ein „Time Out“ beantragen. Nach der 80. Spielminute ist kein „Time Out“ mehr erlaubt.

    6. Bei einem „Time out“ dürfen sich die Spieler nur in ihrer jeweiligen Spielhälfte versammeln. Ein kurzfristiges Verlassen des Spielfeldes während des „Time Out“ ist erlaubt.

    7. Während des „Time Out“ stehen dem Schiedsrichter alle Möglichkeiten zur Ahndung unsportlichen Verhaltens zu.

    8. Bei einem „Time Out“ unterbricht der Schiedsrichter die sofortige Fortsetzung des Spiels für die Dauer von 90 Sekunden. Danach wird das Spiel ordnungsgemäß fortgesetzt.

    9. Im Rahmen eines „Time Out“ kann eine Auswechslung von Spielern vorgenommen werden.

    10. Die durch „Time Out“-Unterbrechung verlorene Zeit ist in der betreffenden Spielhälfte nachzuspielen. Die Anzahl der „Time Out“-Unterbrechungen ist im Spielbericht anzugeben.

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